Unsere Fachbereiche
Arbeitsrecht
Müssen Sie als Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen aussprechen? Sind Sie als Arbeitnehmer ungerechtfertigter Weise gekündigt worden? Gibt es Ärger um ein Zeugnis?
In diesen und allen anderen Fällen rund um das Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht und öffentlicher Dienst stehen wir sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern kompetent zur Seite.
In folgenden Bereichen beraten wir Sie gerne:
Arbeitsvertrag und laufendes Arbeitsverhältnis
| • Arbeitsvertrag | • Arbeitszeugnis |
| • Versetzung | • Überstunden |
| • Gehaltskürzung | • Urlaub |
| • Gehaltsausfall | • Befristeter Arbeitsvertrag |
Kündigungsschutz und Abfindung
| • Kündigung | • Abfindung |
| • Verdachtskündigung | • Fristlose Kündigung |
| • Kündigungsschutz | • Abmahnung |
| • Aufhebungsvertrag |
Kollektives Arbeitsrecht
| • Betriebsrat | • Tarifvertrag |
| • Betriebsvereinbarung | • Fristlose Kündigung |
Sontiges
| • Teilzeit | • Aufwendungsersatz |
| • Betriebsunfall | • Mobbing |
| • Betriebsübergang gem. § 613 a BGB |
Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor allen Arbeitsgerichten. Darüber hinaus prüfen und erstellen wir Verträge, moderieren Verhandlungen und haben bei allem auch den steuerlichen Aspekt im Blick.
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Arzt- und Patientenrecht
Sie sind Opfer eines Ärztefehlers und stehen ratlos und voller Verzweiflung vor scheinbar unüberwindbaren Hindernissen? Ihre Gesundheit ist teilweise oder ganz zerstört, Schmerzen, Ängste und Isolation lassen Sie nicht zu Ruhe kommen? Die Verursacher bestreiten jeden Fehler, sind meist hart und abweisend, die Versicherung verweigert eine adäquate Schadensregulierung?
Die Zahlen belegen eine erschreckende Realität – jedes Jahr kommen tausende Menschen durch Ärztepfusch dauerhaft zu Schaden. Bisher bewegten sich die in Deutschland gezahlten Entschädigungen für ärztliche Kunstfehler auf einem niedrigen Niveau, das in den meisten Fällen in keinem Verhältnis zum individuellen erlittenen Leid der Betroffenen steht.
Dies ändert sich: Wir kämpfen unter Zuhilfenahme der fachärztlichen Berater in jedem Einzelfall dafür, dass ärztliche Behandlungsfehler durch angemessene Schmerzensgelder und Entschädigungen ausgeglichen werden und es nicht nur bei einer symbolischen Wiedergutmachung bleibt.
Wir sind spezialisiert auf Arzthaftungsrecht und sind ausschließlich auf der Patientenseite tätig. Wir bieten Ihnen fachkundige und engagierte anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Denn ohne kompetente anwaltliche Vertretung erfolgt niemals eine adäquate Schadensregulierung. Wir setzen uns konsequent für Sie und Ihren Anspruch auf ein angemessen hohes Schmerzensgeld ein. Vertrauen Sie unserer Erfahrung, wenn es um Fragen des Arzthaftungsrechts geht. Wir setzen Ihren Anspruch bestmöglichst durch.
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Erbrecht
Sie wollen Ihren Nachlass schon zu Lebzeiten ordnen und Vermögen auf die Kinder übertragen? Ein Todesfall hat sich ereignet und Sie benötigen Unterstützung mit Rat und Tat?
Ob Sie mit warmen oder kalten Händen geben, ob Sie Erbe oder übergangener Pflichtteilsberechtigter sind, wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz gerne zur Seite, beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:
Erbrecht:
- Testament
- Vermächtnis
- Erb- und Teilungsvertrag
- Vorsorgeplanung (Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung)
- Erbfolge
- Auskunftseinholung
- Erbscheinverfahren
- Erbausschlagung
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsvollstreckung
- Nachlasssicherung
- Erbauseinandersetzung
- Gutachtenerstellung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Streitfällen
- Steuererklärung des Erblassers
Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht:
- Gestaltung und Beratung bei Schenkungen
- Nachfolgeplanung
- Vertragsgestaltung
- Erbschaftslegalisierung (z.B. Auslandskonten)
- Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Internationales Erbrecht (z.B. Mallorca, Türkei oder Schweiz)
- Gutachtenerstellung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Streitfällen
- Erstellen der Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärung
Durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung vor, während und nach dem Vermögensübergang, sowohl in erbrechtlicher, als auch in steuerlicher Hinsicht.
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Familienrecht
Sie leben in Trennung und möchten sich nun scheiden lassen? Sie sind bereits geschieden und erhalten keinen Unterhalt oder dürfen Ihr Kind nicht sehen?
Das Familienrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, in dem wir Sie in folgenden Bereichen beraten und vertreten:
- Eheschließung
- Eheaufhebung
- Ehescheidung
- Versorgungsausgleich
- Fragen des Unterhalts (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Hausratsverteilung
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Adoption
- Anfechtung der Vaterschaft
- Vertragsgestaltung
Einen Großteil der familienrechtlichen Tätigkeit nehmen jedoch die Ehescheidungen nebst Folgesachen ein, weshalb wir diesem Bereich noch ein paar Zeilen widmen möchten.
Trennungen und Scheidungen erfolgen nur in seltenen Fällen einvernehmlich und stellen daher eine enorme emotionale Belastung für alle Beteiligten dar. Noch dazu führen sie zu einschlägigen Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Bereichen.
Die Streitigkeiten werden zudem oftmals auf dem Rücken derjenigen ausgetragen, die ohnehin schon am meisten unter der Situation leiden und sich am wenigsten wehren können: den Kindern.
Es ist daher wichtig, eine neutrale und sachliche Partei – nämlich uns – hinzuziehen, die Sie umfassend über die Folgen der Trennung/Scheidung sowie Ihre Rechte und Pflichten aufklärt. Unser Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, mit der alle Beteiligten gut leben können und die die emotionale Belastung so gering wie möglich hält.
Natürlich lassen sich nicht alle Angelegenheiten außergerichtlich klären, weshalb wir Sie auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gerne vertreten und Ihnen unterstützend zur Seite stehen.
Aufgrund der auch steuer- und erbrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei können wir Sie zudem hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf diese Bereiche beraten. Bei uns erhalten Sie eine umfassende und kompetente Betreuung aus einer Hand.
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Tierarztrecht
Wir lieben Tiere – und Tierärzte!
Aufgrund unserer verschiedenen Qualifikationen können wir Ihnen auf allen rechtlichen, steuerlichen und fachspezifischen Gebieten helfen und zur Seite stehen.
Ihr Steuerberater …
Lohnbuchhaltung
- Finanzbuchhaltung
- Monatliche Erfassung
- Monatliche BWA
- Regelmäßiges Reporting
Jahresabschluss
Steuererklärungen
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Feststellungserklärung
Betriebswirtschaftliche Beratung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Planungsrechnung mit Soll-/Istvergleich
Steuerliche Gestaltungen
Ihr Rechtsanwalt…
- Vertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Verfahrens- und Prozessrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Tierschutzrecht
Ihr Fachanwalt…
- Approbation, Niederlassung und allgemeines Berufsrecht.
- Tierärztliche Abrechnung und Honoraransprüche
- Kooperationsverträge und Praxisauseinandersetzung
- Praxisübernahme, Praxisübertragung, Praxisinsolvenz
- Tierarzthaftung bei Behandlungsfehler, Kauf- und Ankaufuntersuchung
- Arzneimittel- und Apothekenrecht
- Tierseuchen- und Hygienerecht
- Disziplinarverfahren
Bei uns erhalten Sie Beratung aus einem Guss. Wir müssen uns nicht abstimmen, sondern bieten alles aus einer Hand – kompetent und zum Einheitspreis.
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Verkehrsrecht
Waren Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt und ärgern sich nun mit der Schadenregulierung herum? Haben Sie möglicherweise sogar Verletzungen davongetragen?
Sie haben die vorgeschriebene Geschwindigkeit oder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten?
Das Verkehrsrecht umfasst sowohl die Unfallregulierung als auch die Ordnungswidrigkeiten und beide Untergebiete sind mit jeder Menge Unannehmlichkeiten verbunden. Aus diesem Grunde ist eine frühzeitige und umfassende Beratung unerlässlich, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Gerade in Unfallangelegenheiten ist es äußerst wichtig, sich umgehend nach dem Unfall über die Rechte und Pflichten des Geschädigten zu informieren. So gilt es hier z.B. in den Bereichen der Schadensbezifferung (Totalschaden oder Reparaturschaden) und der Inanspruchnahme eines Mietwagens einige Besonderheiten zu beachten, die zum einen zu einer schnelleren und reibungsloseren Schadensregulierung führen und zum anderen verhindern, dass der Geschädigte letztendlich einen Großteil der Kosten selbst zu tragen hat.
Auch die Bezifferung des Schmerzensgeldes oder gar die Abwicklung von Dauerschäden ist mit einigem Aufwand verbunden, der von einem juristischen Laien jedoch nur schwer zu überblicken ist. Noch dazu entsprechen die von den Versicherungen angebotenen Zahlungen oftmals nicht den Beträgen, die dem Geschädigten tatsächlich zustehen.
Wir beraten Sie daher umfassend und betreuen Sie gerne bei der Abwicklung Ihres Unfalles, damit Sie möglichst schnell zu Ihrem Recht kommen.
Im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten gilt es ebenfalls einige Formalien und Regelungen zu beachten, die jedoch erst nach Vorlage der Ermittlungsakte überprüft werden können. Aufgrund dessen, dass Akteneinsicht jedoch nur Rechtsanwälten gewährt wird, ist eine anwaltliche Vertretung hier unerlässlich.
Wir beraten Sie auch auf diesem Gebiet gerne über die Möglichkeiten einer Bußgeld- oder Fahrverbotsverringerung sowie über die Erfolgsaussichten.
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